zum Inhalt springen

Bewerbung zu den Bachelorstudiengängen

Bewerbungsfristen und Online-Bewerbung

  • 15. Juli für den Studienbeginn zum Wintersemester
  • 15. Januar für den Studienbeginn zum Sommersemester (Nur B.Sc. Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre)
  • Deutsche Staatsangehörige und EU-/EWR-Bürger bewerben sich online über die Website des Studierendensekretariats
  • Nicht EU-/EWR-Bürger bewerben sich über Uni-Assist.
    Rückfragen beantwortet Ihnen gerne das International Office.

Bewerbung als beruflich Qualifizierte ohne Abitur

Am 06.3.2009 hat die Kultusministerkonferenz den Beschluss „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ verabschiedet. Die länderspezifische Berufsbildungshochschulzugangsverordnung für NRW wurde am 12.3.2010 vom Ministerium im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW veröffentlicht.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Website:

Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

Bewerbung zu höheren Fachsemestern

Die Bewerbung zum höheren Fachsemester für die Bachelorstudiengänge wird über das Studiensekretariat der Universität zu Köln geregelt. Bitte informieren Sie sich dort über das Bewerbungsverfahren.

Den Bewerbungsantrag und die Bewerbungsfrist finden Sie hier.

WICHTIG: Beachten Sie bitte bei einer Bewerbung zu einem höheren Fachsemester als „Quereinsteiger“: Dafür ist eine Fachsemestereinstufung (die Bescheinigung wird vom Prüfungsamt der WiSo-Fakultät ausgestellt) notwendig.

Als Ortswechsler benötigen Sie zur Bewerbung lediglich eine Studienbescheinigung mit Ausweis Ihres Fachsemesters von Ihrer jetzigen Hochschule.

Eine Bewerbung als Ortswechsler ist nur möglich, sofern die Bewerbung auf den gleichen Studiengang erfolgt. Ausschlaggebend ist dabei die Bezeichnung des Studiengangs auf der Studienbescheinigung. Die Art des Bachelorabschlusses (of Arts, of Science) ist ebenfalls relevant.

Beispielhaft ist eine Bewerbung auf den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre B.Sc. nur dann als Ortswechsler möglich, wenn auch auf der Studienbescheinigung Betriebswirtschaftslehre B.Sc. vermerkt ist.

Wenn Sie Fragen bzgl. der Anrechenbarkeit Ihrer bisherigen Studien- bzw. Prüfungsleistung haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Prüfungsamt der WiSo-Fakultät.

Die Angabe Ihrer persönlichen Daten ist grundsätzlich freiwillig, allerdings benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Angaben. Diese Felder sind entsprechend als Pflichtfelder eingerichtet (*). Diese Angaben erleichtern uns, Sie individuell beraten zu können. Wir verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich zu dem von Ihnen gewünschten Zweck bzw. für die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Selbstverständlich behandeln wir alle von Ihnen eingetragenen Informationen vertraulich. Eine Weitergabe Ihrer Daten und Informationen an Dritte ist ausgeschlossen.